Als Erzieher (m/w/d) in der Villa Lila umfasst Ihr Aufgabengebiet im Wesentlichen:
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Für diese Tätigkeit bringen Sie die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d), ein Studium der Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit oder ein vergleichbares Studium mit. Alternativ weisen Sie eine abgeschlossene Ausbildung zum Physiotherapeuten (m/w/d), Ergotherapeuten (m/w/d) oder Logopäden (m/w/d) nach und bringen die Bereitschaft für eine Weiterqualifizierung mit.
Sie arbeiten gerne im Team, sind zuverlässig und leisten Ihren Beitrag zu einer freundlichen Atmosphäre. Ein liebevoller Umgang mit den Kindern ist für Sie selbstverständlich. Eine entsprechende Anleitung der Kinder erfolgt durch Ihr selbständiges und eigenverantwortliches Handeln. Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und zeitliche Flexibilität zeichnen Sie ebenfalls für die Erfüllung dieser Aufgaben aus.
Für Ihre berufliche Entfaltung bieten wir Ihnen ein modernes und dynamisches Arbeitsumfeld, das auf Kollegialität und Mitgestaltung ausgelegt ist. Zur Qualitätssicherung und stetigen Weiterentwicklung stehen dem pädagogischen Team sechs feste pädagogische Planungs- oder Seminartage pro Jahr gemeinsam zur Verfügung. Darüber hinaus finden jährliche Mitarbeitergespräche statt, um individuelle und die eigene Weiterentwicklung sicherzustellen.
Ein aktives betriebliches Gesundheitsmanagement und ein Fitnessangebot in Kooperation mit Hansefit bieten Ihnen einen guten Ausgleich zur Arbeit. Als Team und Arbeitgeberin legen wir auch großen Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Kinderbetreuungsplätze unterstützen wir Sie daher gerne. Für den täglichen Weg zur Arbeit erhalten Sie mit dem Job-Ticket Vergünstigungen im ÖPNV und wenn´s eher sportlich sein soll, haben Sie die Möglichkeit das Fahrrad-Leasing in Anspruch zu nehmen.
Sie erhalten – je nach Qualifizierung - eine Vergütung bis zur Entgeltgruppe S8a nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes Sozial- und Erziehungsdienst. Zum monatlichen Grundgehalt erhalten Sie nach tariflichen Regelungen zudem eine einmalige jährliche Sonderzahlung.