Als Land- und Baumaschinenmechatroniker (m/w/d) umfasst Ihr Aufgabengebiet:
Zur Ausübung dieser Tätigkeit weisen Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Land- und Baumaschinenmechatroniker oder als Mechatroniker für Nutzfahrzeuge nach. Alternativ haben Sie eine vergleichbare Ausbildung und konnten bereits einschlägige Berufserfahrung sammeln und Ihre Kenntnisse im Bereich Hydraulik und Elektrik vertiefen. Der Besitz eines Führerscheins Klasse B ist erforderlich, Klasse CE zum Vorteil.
Ihre Aufgaben erledigen Sie selbständig, verantwortungsvoll sowie mit viel Engagement. In besonders herausfordernden und körperlich belastenden Situationen können Sie Ihre Aufgaben dennoch zielgerichtet, bedacht und strukturiert erfüllen.
Als Teamplayer ist Ihnen ein gutes Arbeitsklima überaus wichtig, so dass Sie dies selbst auch aktiv fördern. Hier kennen Sie die kleinen Stellschräubchen, auf die es ankommt, um die gute Stimmung beizubehalten und den Teamgedanken zu stärken.
Für Ihre berufliche Entfaltung bieten wir Ihnen ein modernes und dynamisches Arbeitsumfeld, das auf Kollegialität und Mitgestaltung ausgelegt ist. Dabei fördern wir Sie in Ihrer persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung. Ein aktives betriebliches Gesundheitsmanagement und ein Fitnessangebot in Kooperation mit Hansefit bieten Ihnen einen guten Ausgleich zur Arbeit. Im Sinne der Work-Life-Balance gewähren wir Ihnen darüber hinaus jährlich einen zusätzlichen übertariflichen freien Tag.
Als Team und Arbeitgeberin legen wir auch großen Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit flexiblen Arbeitszeiten, Arbeiten im Homeoffice/ Mobiles Arbeiten sowie bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Kinderbetreuungsplätze unterstützen wir Sie daher gerne. Für den täglichen Weg zur Arbeit erhalten Sie mit dem Job-Ticket Vergünstigungen im ÖPNV und wenn´s eher sportlich sein soll, haben Sie die Möglichkeit das Fahrrad-Leasing in Anspruch zu nehmen.
Sie erhalten – je nach Qualifizierung - eine Vergütung bis zur Entgeltgruppe 7 nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes sowie eine tätigkeitsabhängige Zeit- und Erschwerniszulage (z.B. im Winterdienst). Zum monatlichen Grundgehalt erhalten Sie nach tariflichen Regelungen zudem eine einmalige jährliche Sonderzahlung.