Als Technische Leitung (m/w/d) des Bäderbetriebs übernehmen Sie insbesondere folgende Aufgaben:
Sie sind eine innovative und engagierte Persönlichkeit mit überzeugenden Führungsqualitäten. Dabei besitzen Sie ein gutes Gespür für mitarbeiterbezogene, organisatorische und öffentliche Belange, so dass Sie Prozesse proaktiv und zielgerichtet (an)steuern und gestalten können – nach innen und außen.
Zur Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben bringen Sie eine abgeschlossene Qualifizierung zum Meister für Bäderbetriebe mit. Zudem verfügen Sie über einen gültigen Nachweis zur Rettungsfähigkeit (DRSA Silber und Erste Hilfe 9 UE). Idealerweise haben Sie bereits Erfahrung in einer vergleichbaren Position sammeln können, so dass Sie sich mit Verwaltungs- und Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, geltenden DIN-Normen (bspw. DIN 19643) sowie der Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern (DGfdB R 94.05) auskennen. Darüber hinaus sind Sie mit der Unterhaltung der Gebäude und der technischen Anlagen vertraut.
Für Ihre berufliche Entfaltung bieten wir Ihnen ein modernes und dynamisches Arbeitsumfeld, das auf Kollegialität und Mitgestaltung ausgelegt ist. Dabei fördern wir Sie in Ihrer persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung. Ein aktives betriebliches Gesundheitsmanagement und ein Fitnessangebot in Kooperation mit Hansefit bieten Ihnen einen guten Ausgleich zur Arbeit. Im Sinne der Work-Life-Balance gewähren wir Ihnen darüber hinaus jährlich einen zusätzlichen übertariflichen freien Tag.
Als Team und Arbeitgeberin legen wir auch großen Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für Fragen und Anliegen rund um das Thema Kinderbetreuungsplätze unterstützen wir Sie daher gerne. Für den täglichen Weg zur Arbeit erhalten Sie mit dem Job-Ticket Vergünstigungen im ÖPNV und wenn´s eher sportlich sein soll, haben Sie die Möglichkeit das Fahrrad-Leasing in Anspruch zu nehmen.
Sie erhalten – je nach Qualifizierung - eine Vergütung bis zur Entgeltgruppe 9c nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes. Zum monatlichen Grundgehalt erhalten Sie nach tariflichen Regelungen zudem eine einmalige jährliche Sonderzahlung.